Ein Praxisschwerpunkt: Stoßwellentherapie
Die Behandlung mit der Extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres Therapieangebotes dar.
Die ESWT ist ein sehr effektives, schonendes und nebenwirkungsarmes Verfahren zur Behandlung vielfältiger Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Oft ist die Vorbehandlung der Muskulatur mit der Stosswellentherapie eine entscheidende Unterstützung für die nachfolgende Manualtherapie bzw. osteopathische Behandlung oder die Behandlung von Sehnenerkrankungen.
Die Praxis verfügt über eine langjährige Erfahrung mit der Stoßwellentherapie (seit 2004) und mehrere radiale und fokussierte Stoßwellengeräte der neuesten Generation.
Dr. Hornig und Dr. Römer sind zertifizierte Mitglieder der DIGEST (Deutschsprachige internationale Gesellschaft für Extrakorporale Stoßwellentherapie e.V.).
Workshops und Ausbildungskurse für Mediziner und Physiotherapeuten in Deutschland und international werden durch Dr. Hornig durchgeführt. Er ist Autor zweier Lehrbücher für Stoßwellentherapie.
Einsatzgebiete der Stoßwellentherapie sind:

- myofasziale Schmerzsyndrome/Triggerpunktbehandlung
- chronische Sehnenerkrankungen (Tendinopathie der Achillessehne, Patellarsehne, Rotatorenmanschette der Schulter),
- Sehnenansatzentzündungen (Tennisellenbogen, Golferellenbogen (Epicondylitis), Trochanterinsertionstendinosen; Adduktorensyndrome, Plantarfasziitis/Fersensporn)
- Sehnenverkalkungen (bspw. Tendinosis calcarea der Schulter)
- Sportverletzungen/sportbedingte Überlastungsschäden (Muskelverletzungen, Tibiakantensyndrome (shin splints))
- verzögerte Knochenbruchheilung / Pseudarthrosen / Stressfrakturen
- Knochenmarködeme (Osteitis pubis, bone bruise)
- Temporo-mandibuläre Dysfunktionen (TMD), Cranio-mandibuläre Dysfunktionen (CMD) mit Triggerpunkten der Kaumuskulatur
- Arthrosen (z.B. Rhizarthrose)
- Engpassyndrome peripherer Nerven (Carpal-/Tarsaltunnelsyndrom, Morton-Metatarsalgie)
- Bindegewebstherapie (M. Dupuytren/M-Ledderhose, Narbenbehandlung)
Information zur Kostenübernahme
Von den Kostenträgern nach Vorschlag des Allgemeinen Gebührenausschusses in der Regel anerkannte Indikationen sind: Achillodynie, Kalkschulter, Pseudarthrose, Plantarfasziitis/Fersensporn, Epicondylopathie. Für die übrigen Indikationen kann bei Abrechnung nach §6 Abschn. 2 der GOÄ (Ziffern 302 analog bzw. 1800 analog) die vollständige Kostenübernahme durch den Krankenversicherer nicht garantiert sein.
